VGH München: Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs für neun Monate bei erstmaligem Verkehrsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 30 km/h, Hinreichend feststehender Verkehrsverstoß trotz Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrers, Mitwirkungsobliegenheiten des Fahrzeughalters, zeitlicher Abstand zwischen dem Verstoß und der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Fahrtenbuchauflage, Sofortvollzug, Verkehrsverstoß, Halterverantwortung, Verhältnismäßigkeit, Aussageverweigerungsrecht, Präventive Maßnahme
Beschluss vom 12.08.2026 – 11 CS 26.1320